Unsere betriebliche Datenschutzbeauftragte informiert:
Am 25.05.2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft und regelt als unmittelbar geltende EU-Rechtsnorm den Bereich des Datenschutzes in den EU-Mitgliedstaaten weitgehend einheitlich. In vielen, vor allem kleineren Unternehmen besteht derzeit Unsicherheit hinsichtlich der praktischen Umsetzung dieser neuen Regelungen – gerade wegen der Möglichkeit zur Ahndung nahezu aller Verstöße gegen datenschutzrechtliche Regelungen und der starken Erhöhung des Bußgeldrahmens.
Jedoch wurde die bisherige bundesdeutsche Rechtslage im Datenschutzbereich lediglich modifiziert. Wer sich also bereits in seinem Unternehmen um Datenschutz kümmert, muss lediglich an einigen Stellschrauben drehen. Wer sich allerdings bislang nicht mit dem Thema Datenschutz beschäftigt hat, hat noch einiges zu tun bis zum Inkrafttreten der Verordnung und auch danach. Insbesondere für Webseitenbetreiber empfiehlt sich allerdings grundsätzlich eine Anpassung des Internetauftritts an die neuen Vorgaben.
Wir als IT-Unternehmen nehmen das Thema Datenschutz selbstverständlich sehr ernst und beraten Sie gerne hinsichtlich Ihrer Verpflichtungen im Bereich der IKT und deren technischer Umsetzung. Auch beim Thema Datensicherheit sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Nutzen Sie gerne unser unten stehendes Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 06821/96110.